Baugutachter Felm

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Alexander Lapöhn Felm

Alexander Lapöhn

Bausachverständiger und Baugutachter

Dorfstraße 60
24244 Felm
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Felm steht Ihnen Herr Alexander Lapöhn als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Alexander Lapöhn kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Felm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Felm kommen bzw. sich nicht in Felm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Felm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Felm ist eine Gemeinde im Dänischen Wohld, der Landzunge zwischen der Kieler Förde und der Eckernförder Bucht. Die Gemeinde liegt ca. zehn Kilometer nordnordwestlich von Kiel und wird an der südlichen Gemeindegrenze von der Bundesstraße 76 durchquert. Ihre Lage ist durch naturbelassene Moore, wie das Kaltenhofer Moor und das Felmer Moor geprägt. Die Gemeinde gliedert sich in acht Ortsteile: Felm, Felmerholz, Krück, Kleinfelmerholz, Rathmannsdorf, Rögen, Stodthagen und Tonnenberg. Felm hat eine Fläche von 15,33 km² und ca. 1169 Einwohnern. Die Gemeinde Felm hat ihren dörflichen Charakter erhalten können und somit gestalten die Freiwillige Feuerwehr Felm und der Sportverein Felm das tägliche Dorfleben mit. Die Gegend bietet viele Wander- und Reitmöglichkeiten von dem Holliner Wald bis zum Felmer Moor.

Wichtige Anlaufstellen

Stadtverwaltung:
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf

Liegenschafts- und Bauamt:
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf

Grundbuchamt:
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf

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